Tracking ohne Einwilligung: Wo die rote Linie verläuft
Jedes Tracking personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage. Typische Verstöße und wie Sie sicher bleiben.
/images/blog/tracking-ohne-einwilligung-dfm.jpg##Wann Tracking illegal ist
Jedes Tracking, das personenbezogene Daten erhebt, braucht eine Rechtsgrundlage. Fehlt die Einwilligung, ist das Setzen von Tracking-Cookies und das Anlegen von Nutzerprofilen unzulässig und stellt einen klaren Verstoß gegen die DSGVO dar.
##Typische Verstöße
- ›Cookies werden bereits vor Consent gesetzt.
- ›Der Ablehnen-Button fehlt oder ist versteckt.
- ›Einwilligung wird durch bloßes Weiternutzen fingiert.
Auch das Nachladen von Skripten erst nach Opt-in schützt nicht, wenn die Einwilligung nicht wirksam und freiwillig eingeholt wurde. Die bloße technische Verzögerung ersetzt keine rechtliche Basis.
##So bleiben Sie sicher
Setzen Sie Tracking erst nach Opt-in und dokumentieren Sie jede Einwilligung sauber und nachweisbar. Ein Consent-Management-System erleichtert die Nachweise erheblich und spart bei Prüfungen viel Zeit und Aufwand.
##Konsequenzen
Verstöße führen nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Wettbewerbsabmahnungen, die mit erheblichen Kosten und einem spürbaren Imageschaden verbunden sein können. Prävention lohnt sich daher doppelt.
Prüfen Sie regelmäßig, ob neue Dienste oder Plugins im Hintergrund Tracking aufspannen. Ein einmaliges Audit reicht nicht, da Websites ständig weiterentwickelt werden und neue Skripte hinzukommen können.
Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
DFM Solutions auditieren Ihre Website gerne auf versteckte Tracker.
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