Drittlandtransfer: Daten ins Ausland senden
Übermittlungen in Länder außerhalb der EU brauchen besondere Garantien. Was Schrems II für Ihre Dienstleister bedeutet.
/images/blog/drittlandtransfer-dfm.jpg##Was ein Drittlandtransfer ist
Übermitteln Sie Daten in ein Land außerhalb der EU, greifen besondere Regeln. Ein Transfer ist nur bei garantiertem Schutzniveau erlaubt, etwa durch einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission oder geeignete Garantien.
##Zulässigkeitsvoraussetzungen
- ›Angemessenheitsbeschluss der Kommission.
- ›Standardvertragsklauseln (SCC) mit dem Empfänger.
- ›Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei US-Anbietern.
Das Schrems-II-Urteil macht ergänzende Garantien und eine Einzelfallprüfung nötig, da staatlicher Zugriff im Drittland rechtlich nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Pauschale Beruhigungen genügen nicht.
##Transfer-Register führen
Dokumentieren Sie jeden Transfer mit Empfänger, Land, Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen. So weisen Sie Compliance jederzeit transparent und belastbar nach und sind auf Anfragen der Aufsichtsbehörde vorbereitet.
##Empfehlung
Prüfen Sie jeden neuen Dienstleister vor der Datenübermittlung und beziehen Sie Rechtshilfen wie den EU-US Data Privacy Framework strategisch ein. Lieber gründlich prüfen als nachträglich korrigieren.
Bewerten Sie zudem, ob eine Verarbeitung in der EU technisch möglich wäre. Eine Verarbeitung in Europa ist daher häufig die empfehlenswerte erste Wahl, um das Transferrisiko sauber und dauerhaft zu vermeiden. Dies empfiehlt sich besonders für Unternehmen mit sensiblen Kundendaten. Planen Sie entsprechende Alternativen früh in Ihre Architektur ein.
Dies ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
DFM Solutions unterstützt Sie beim Aufbau eines transparenten Transfer-Registers.
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