DSGVO/Recht · GlossarKI-generiert

AVV

Auftragsverarbeitungsvertrag — Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.

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Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO, der die Beziehung zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter regelt. Er ist erforderlich, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet — etwa ein Hosting-Provider, Payment-Dienstleister oder E-Mail-Versanddienst. Der AVV legt Zwecke, Dauer, Art der Daten, Schutzmaßnahmen und Löschpflichten verbindlich fest.