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DSGVO/Recht · GlossarKI-generiert

TTDSG

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz — regelt Datenschutz bei Telemedien und Endgerätezugriffen.

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Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelt den Datenschutz im Bereich elektronischer Kommunikation und Telemedien in Deutschland. §25 TTDSG konkretisiert die DSGVO-Vorgaben für die Speicherung und den Zugriff auf Endgeräte-Informationen — etwa Cookies, Local Storage oder Gerätefingerabdrücke. Danach ist das Setzen nicht-essentieller Endgeräte-Zugriffe nur mit vorheriger Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers zulässig.