TTDSG
Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz — regelt Datenschutz bei Telemedien und Endgerätezugriffen.
Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelt den Datenschutz im Bereich elektronischer Kommunikation und Telemedien in Deutschland. §25 TTDSG konkretisiert die DSGVO-Vorgaben für die Speicherung und den Zugriff auf Endgeräte-Informationen — etwa Cookies, Local Storage oder Gerätefingerabdrücke. Danach ist das Setzen nicht-essentieller Endgeräte-Zugriffe nur mit vorheriger Einwilligung der Nutzerin oder des Nutzers zulässig.
## Verwandte Begriffe
Datenschutz-Grundverordnung der EU — rechtlicher Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — nationale Umsetzung des European Accessibility Acts.
Auftragsverarbeitungsvertrag — Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern.
## Mehr aus "DSGVO/Recht"
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